Wann ich einspringe
In der Kampfmittelbergung kann es vorkommen, dass kurzfristig ein qualifizierter Feuerwerker gebraucht wird. Wenn Ihr regulärer Feuerwerker ausfällt oder unerwartet zusätzlicher Bedarf entsteht, bin ich als Vertretung verfügbar.
🤒 Krankheitsvertretung
Ihr Feuerwerker ist krank oder verhindert? Wenn ich verfügbar bin, übernehme ich kurzfristig.
📈 Zusätzlicher Bedarf
Mehr Baustellen als Personal? Ich unterstütze als zusätzlicher Feuerwerker auf Ihrer Räumstelle.
🔄 Kapazitätsengpass
Auftragsbücher voll, aber ein dringender Kunde wartet? Ich helfe als Subunternehmer aus.
So funktioniert's
- Anruf oder E-Mail: Sie schildern kurz den Bedarf – wo, wann, welche Leistung
- Verfügbarkeit: Ich prüfe meinen Kalender und gebe Ihnen zeitnah Bescheid
- Einsatz: Wenn es passt, bin ich vor Ort – mit allen Qualifikationen
💡 Ehrlich gesagt
Spontane Einsätze funktionieren in unserer Branche nicht immer – es kommt auf den Einzelfall an. Aber wenn ich gerade verfügbar bin und es terminlich passt, sage ich nicht nein. Rufen Sie einfach an, dann klären wir das.
Meine Qualifikationen
Wenn ich für Sie einspringe, bringe ich alle notwendigen Qualifikationen mit:
- Befähigungsschein nach §20 SprengG – Persönliche Qualifikation als Feuerwerker
- Erlaubnis nach §7 SprengG – Gewerblicher Umgang mit Explosivstoffen
- §19 SprengG – Bestellbar als verantwortliche Person auf der Räumstelle
- WINDA-Zertifikat – Für Offshore- und Windkraft-Projekte
Für wen ist das gedacht?
Dieses Angebot richtet sich vor allem an andere Kampfmittelbergungsfirmen, die kurzfristig Unterstützung brauchen:
- Kampfmittelbergungsunternehmen mit Personalengpass
- Firmen, die einen zusätzlichen Feuerwerker für eine Räumstelle brauchen
- Unternehmen, die kurzfristig eine Vertretung suchen
Region
Mein Standort in Grömitz (Schleswig-Holstein) ermöglicht kurze Anfahrtswege in ganz Norddeutschland. Typische Anfahrtszeiten:
- Lübeck: ca. 45 Minuten
- Kiel: ca. 1 Stunde
- Hamburg: ca. 1,5 Stunden
- Rostock: ca. 2 Stunden
📋 Hamburg: Einsatz über registrierte Fachunternehmen
In Hamburg regelt der Kampfmittelräumdienst (KRD) der Feuerwehr über ein Register nach §10 KampfmittelVO, welche Unternehmen eigenständig Sondierungsaufträge annehmen dürfen. Ich arbeite dort als qualifizierter Fachmann im Auftrag registrierter Unternehmen – mit allen Genehmigungen und Befähigungen nach dem Sprengstoffgesetz.
Vorbeugen ist besser
Noch besser als kurzfristiges Einspringen: Planen Sie mich frühzeitig ein. Bei geplanten Einsätzen als Subunternehmer oder für Baubegleitungen können wir Termine verbindlich festlegen.
Leitfaden: Zusammenarbeit als Subunternehmer
Ablauf, Qualifikationen und Konditionen für die Zusammenarbeit.